Zuchtrichtlinien

Die Zucht- und Haltungsrichtlinien des DELICAT e.V.

sind für jedes Mitglied bindend.

Züchter ist, wer eine in seinem Besitz befindliche Katze decken lässt bzw. die Mutterkatze eines Wurfes am Tage der Geburt der Jungtiere besitzt. Die Züchter dürfen die Zucht nur als Hobby und nicht zum Gelderwerb betreiben.

2.1 Zwingername

Jeder Züchter des DELICAT e.V. ist verpflichtet, einen Zwingernamen zu beantragen. Bei der Beantragung sind mehrere Namen zur Auswahl anzugeben. Der Antrag ist beim Zuchtamt des DELICAT zu stellen. Die Eintragung des Zwingernamens erfolgt nach Überprüfung. Der dann zu führende Zwingername wird dem Mitglied vom Verband in der Mitgliedsausweiskarte bestätigt.
Alle im Zwinger eines Züchters geborenen Jungtiere erhalten zum Vornamen diesen Zwingernamen. Dieser kann dem Vornamen voran- oder nachgestellt werden. Eine einmal gewählte Regelung muss beibehalten werden. Vorname und Zwingername samt allen Satzzeichen und Leerstellen dürfen aus computertechnischen Gründen 25 Stellen nicht überschreiten. Eingetragene Zwingernamen sind nicht als Vornamen zulässig.
Jeder Züchter hat nur Anspruch auf einen einzigen Zwingernamen. Die Bildung von Zuchtgemeinschaften kann beantragt werden. Bei der Beantragung des Zwingernamens ist eine Hauptadresse anzugeben, die zugleich als Züchteradresse fungiert. Eine Trennung der Zuchtgemeinschaft ist dem Zuchtamt unverzüglich mitzuteilen, der Zwingernamen erlischt.
Zwingernamen anderer Vereine/Verbände können bei Eintritt in den DELICAT e.V. übernommen werden, sofern derselbe Name noch nicht für ein anderes Mitglied registriert wurde und nicht andere Gründe dagegen sprechen. Hierüber entscheidet das Zuchtamt.

2.2 Zulassung zur Zucht

Zuchttiere beiderlei Geschlechts müssen vor der ersten Verpaarung zuchttauglich geschrieben sein. Von Katern, die vor Vollendung des 10. Lebensmonates die Geschlechtsreife erlangen, muss der Vorzüglich-Nachweis innerhalb des folgenden halben Jahres nachgereicht werden. Bei Tieren ohne Titel gilt folgende Regelung: Das betreffende Tier erreicht die „vorzüglich“ Formnote während einer Ausstellung oder ein „zuchttauglich“ durch eine anderweitige Richterbewertung. Es kann aber auch eine Bescheinigung vom Tierarzt vorgelegt werden, in dem dieser bescheinigt, dass die Katze/Kater frei von Krankheiten und genetischen Fehlern ist.

2.3 Verpaarungsbestimmungen

Mit Annahmen zur Deckung erklären Kater- und Katzenhalter, dass alle ihre Tiere frei sind von ansteckenden Krankheiten u/o Parasiten.
Beide Tiere haben eine gültige Impfung gegen Katzenseuche, die unter Vorlage des Impfpasses nachzuweisen ist. Weitere Impfungen gegen Katzenschnupfen und Tollwut werden von Vereinsseite angeraten und können von jedem Kater- und Katzenhalter ebenso verlangt werden.
Es ist Deckkaterhaltern untersagt, Katzen zur Deckung anzunehmen, deren Besitzer in keinerlei Zuchtverband/-Verein Mitglied ist, um die ungezielte Vermehrung der Katzen zu vermeiden.
Die Deckgebühr ist fällig bei Abholung der Katze. Der Besitzer der Katze erhält die Deckbescheinigung und Kopien des Katerstammbaumes. In anderen Vereinen/Verbänden registrierte Deckkater sind zugelassen. Es ist nicht zulässig, Jungtiere als Deckentschädigung zu versprechen oder sich versprechen zu lassen. Eine Vereinbarung über ein Vorkaufsrecht für ein Jungtier ist erlaubt. Sollte sich innerhalb von 7 Wochen nach erfolgter Erstdeckung herausstellen, dass die Katze nicht aufgenommen hat, ist der Katerhalter davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Katze wird dann innerhalb eines Jahres nach Erstdeckung für eine weitere Verpaarung mit demselben Kater zugelassen. Ist die Annahme der Katze in diesem Zeitraum seitens des Katerhalters nicht möglich, wird die Hälfte der Deckgebühr erstattet.
Bleibt auch die zweite Deckung innerhalb der Jahresfrist erfolglos, verfällt die Deckgebühr zu 2/3, 1/3 wird dem Besitzer der Katze erstattet. Nimmt der Besitzer der Katze die zweite, kostenlose Deckung für sein Tier nicht in Anspruch, verfällt die Deckgebühr in voller Höhe.
Jeder Kater darf immer nur mit einer Katze verpaart werden, sobald es sich um zwingerfremde Katzen handelt. Nach beendeter Deckung darf ihm erst nach einer Pause von mind. 14 Tagen wieder eine zwingerfremde Katze zugeführt werden, damit der Kater eine eventuelle Infektion nicht weitergeben kann. Der Katerhalter hat zu gewährleisten, dass jede zur Deckung vorgesehene Katze aus dem eigenen oder einem fremden Zwinger ausschließlich von einem einzigen Kater gedeckt wird. Jungtiere aus versehentlichen Doppeldeckungen erhalten keine Stammbäume. Eine gedeckte Katze darf frühestens 4 Wochen nach Deckung mit einem anderen Kater zusammenkommen. Dies gilt auch, wenn eine Zuchtkatze entlaufen war.
Weibliche Tiere dürfen erst mit vollendetem 12. Lebensmonat zum ersten Mal gedeckt werden. In Ausnahmefällen (z.B. Dauerrolligkeit) kann das Zuchtamt bei Einreichen eines tierärztlichen Gesundheitsattestes die Deckung gestatten.
Jede Katze darf innerhalb von 24 Monaten höchstens 3 Würfe zur Welt bringen. Zwischen zwei Wurfterminen sollten wenigstens sechs Monate liegen, um zu gewährleisten, dass ein Muttertier nicht gleichzeitig einen Wurf säugt und einen zweiten trägt. Ist ein ganzer Wurf tot geboren oder sterben alle Jungtiere innerhalb einer Woche nach der Geburt, so wird dieser Wurf auf die oben genannten drei Würfe innerhalb 24 Monaten nicht angerechnet. Die Mutterkatze sollte jedoch in der Regel frühestens bei der zweiten Rolligkeit erneut gedeckt werden, um eine ausreichende Erholungsphase und die notwendige hormonelle Umstellung zu sichern.

2.4 Deckmeldung

Jeder Kater- bzw. Katzenhalter ist verpflichtet, innerhalb einer Woche nach erfolgter Fremddeckung den Vordruck “ DELICAT Deckmeldung“ dem Zuchtamt zuzuleiten.

2.5 Stammbäume

Nur Mitglieder des DELICAT e.V. können Stammbäume beantragen. Es müssen alle in einem Wurf geborenen Jungtiere registriert werden. Für jedes wird ein über 4 Ahnengenerationen reichender Stammbaum erstellt.
Stammbäume sind innerhalb von 6 Monaten nach Geburt beim Zuchtamt zu beantragen. Farbe, Geschlecht und Namen können nachgemeldet werden.
Bei der Beantragung sind einzureichen:
1. Wurfmeldeformular mit Angabe der vollständigen Wurfgröße.
2. Fotokopien der Elternstammbäume, soweit diese im Zuchtamt noch nicht registriert sind.
3. Nachweise der „vorzüglich“ Bewertungen, sofern es sich um einen erstmaligen Wurf / eine erstmalige Deckung handelt und dieser Nachweis noch nicht registriert wurde bzw. Nachweis der Zuchttauglichkeit vom Tierarzt.
4. Stammbäume der Elterntiere werden so übernommen, wie sie dem Zuchtamt vorliegen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Titel der Eltern und anderer Ahnen zu ändern, sofern diese auf den mitzuschickenden Fotokopien der Elternstammbaumkopien ausdrücklich vermerkt und nachgewiesen werden. Das Zuchtamt wird diese Titel nicht automatisch übernehmen. Wünscht ein Züchter nach Erhalt der Ahnentafel nachträglich eine Titeländerung, so gilt diese Änderung als eine Stammbaum-Neu-Erstellung.

2.6 Wurfabnahme

Die Abnahme der Würfe erfolgt soweit möglich in der Regel durch ein gewähltes Mitglied der Ortsgruppe. Die Abnahme kann auch von einem Tierarzt durchgeführt werden. Für jeden abgenommenen soll die Wurfgröße und der Gesundheitszustand des Wurfes bescheinigt werden.

2.7 Umschreibungen und sonstige Registrierungen

Jeder Züchter ist verpflichtet, die Stammbäume von/aus anderen Vereinen erworbenen Katzen registrieren zu lassen, spätestens dann, wenn diese zur Zucht eingesetzt werden sollen. Hält die Registrierung einer genetischen Überprüfung nicht stand, darf das Tier nur mit Zustimmung des Zuchtamtes zur Zucht verwendet werden. Registrierte Zuchttiere, die aus der Zucht ausscheiden, sind zwecks Streichung in der Katzendatei des DELICAT e.V. dem Zuchtamt zu melden. Eigenmächtige Änderungen in Stammbäumen sind unzulässig und machen den Stammbaum als Dokument wertlos. Von dieser Regel ausgenommen sind auf Ausstellungen erworbene Zertifikate, die am Fuß des Stammbaumes eingetragen werden können. Bewertungen für den Erhalt eines Titels sind unter Einsendung der fotokopierten Urkunde und des dazugehörigen Richterberichtes dem Zuchtamt zu melden. Für erworbene Titel können Urkunden beantragt werden. Farbänderungen in bereits ausgestellten Stammbäumen können nach einer Richterbewertung auf einer Ausstellung mit Gegenzeichnung eines zweiten Richters oder außerhalb von Ausstellungen durch einen vom Zuchtamt benannten Richter erfolgen. Eine Umschreibung der Farbe kann nur einmalig erfolgen in einem neuen, umgeschriebenen Stammbaum.
Bei Namens u/o Geschlechtsänderungen wird auf Antrag ein neuer Stammbaum erstellt. Fehlerhafte Angaben bei der Beantragung von Stammbäumen können jederzeit auf Antrag geändert werden, wobei der Originalstammbaum dem Zuchtamt vorliegen muss.

2.8 Abgabe von Tieren

Jedes abzugebende Tier muss gesund und parasitenfrei sein. Beim Verkauf oder der Abgabe eines Tieres sind dem neuen Besitzer der Stammbaum und der Impfpass auszuhändigen, sobald der volle Kaufpreis bezahlt wurde. Es wird angeraten, Tiere nur mit Verkaufs-/Übergabevertrag abzugeben. Darüber hinaus ist der Züchter / Vorbesitzer verpflichtet, für jedes von ihm abgegebene Tier folgende Angaben zu registrieren: Name, Geburtsdatum, Rasse des Tieres, Name und Anschrift des neuen Besitzers. Es ist verboten, Tiere an Zoohandlungen, Warenhäuser, Tierhändler, Pelztierfarmen und Versuchstieranstalten abzugeben.
Zuwiderhandlung zieht den sofortigen Ausschluss aus dem Verband nach sich. Die Vermittlung über eine Zoohandlung, wobei das betreffende Tier bis zur Abgabe beim Züchter bleibt, ist gestattet. Jungtiere dürfen frühestens nach Vollendung der 12. Lebenswoche abgegeben werden. Sie müssen zum Zeitpunkt der Abgabe eine vollständige Impfung gegen Katzenseuche haben. Weitere Impfungen gegen Katzenschnupfen und Tollwut werden angeraten. Bei der Abgabe eines Tieres ist der neue Besitzer genauestens über die Ernährungsgewohnheiten des betreffenden Tieres zu informieren.

2.9 Zuchtbeschränkungen

Von der Zucht ausgeschlossen sind Katzen mit Wesensmängeln, Spaltnasen, Rachen- und Gaumenspalten, Taubheit, Blindheit, Schielen, Kryptorchismus (Unfähigkeit der Hoden durch den Leistenkanal in den Hodensack zu gelangen), Monorchismus (Einhodigkeit) Polydactylie (Vielzehigkeit), Fehlern an der Schwanzwirbelsäule (Knick, Knoten u.ä.) Schiefstellung der Kiefer und anderen genetischen Fehlern. Bei wissentlicher Verpaarung von Tieren mit o.g. Fehlern, erfolgt der Ausschluss aus dem Verband. Das Zuchtamt rät allen Züchtern, bei Katzenrassen, die von vornherein aus genetischen Anomalien herausgezüchtet worden sind, (z.B. der tödliche Lethalfaktor bei der Manx) und Linien, in denen vermehrt Unregelmäßigkeiten auftreten, wie z.B. Totgeburten, Kaiserschnitte, offene Bäuche u.s.w., auf eine Weiterzucht zu verzichten.

2.10 Verwandtenverpaarungen

Die Paarung zwischen Vollgeschwistern ist vor der Deckung beim Zuchtamt zu beantragen unter Beifügung der fotokopierten Stammbäume der Paarungspartner und Angabe des jeweiligen Zuchtzieles. Für Jungtiere aus einer solchen Verpaarung müssen tierärztliche Gutachten beigebracht werden. Diese Regelung gilt auch bei einer Paarung von Partnern, in deren Vorfahrenreihe nur 9 oder weniger verschiedene Ahnen in drei aufeinanderfolgenden Generationen vorhanden sind. Zu zählen sind hier die Paarungspartner selbst, deren Eltern und Großeltern.

2.11 Rassekreuzungen

Rassekreuzungen sind verboten. Sie werden nur dann vom Zuchtamt genehmigt, wenn sie einem gut durchdachten und geplanten Zuchtziel dienen. Ein Antrag hierfür ist unter Darlegung des Zuchtzieles in doppelter Ausfertigung an das Zuchtamt zu stellen. Die Zuordnung aus einer genehmigten Rassekreuzung gefallenen Jungtiere kann auf jeder Ausstellung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Bewertung der Katze mit „vorzüglich“. Sie bekommt einen Experimental-Stammbaum.

2.12 Zucht neuer Rassen

Die Zucht neuer Rassen und Farben ist unter genauer Darlegung des Zuchtzieles und des geplanten Zuchtweges schriftlich beim Zuchtamt des DELICAT e.V. zu beantragen. Die Anerkennung neuer Rassen und Farben richtet sich nach den gültigen internationalen Regeln.

Die vorliegenden Zuchtrichtlinien treten ab 1. Dezember 2022 in Kraft.
DELICAT 11/2022